Donnerstag, 9. April 2009

e-comm: Der Betrieb von Rundfunkempfangsanlagen als Linzer Lustbarkeit vor dem VfGH


e-comm: Der Betrieb von Rundfunkempfangsanlagen als Linzer Lustbarkeit vor dem VfGH

Nein, dieser Artikel ist offenbar KEIN Scherz, sondern eine ernstgemeinter Blogeintrag von Hofrat Dr. Hans Peter Lehofer, einem anerkannten Rechtswissenschafter und intimem Kenner der RTR und KommAustria.

Die Story, welche er zu berichten hat, ist ja wirklich zu unglaublich.

Ich zitiere etwas frei aus seinem Artikel:

Der Betrieb "einer Vorrichtung zur mechanischen Wiedergabe musikalischer Stücke oder Deklamationen (Klavierspielapparat, Sprechapparat, Phonograph, Orchestrion, u.a.)" in - unter anderem - Gast- und Schankwirtschaften unterliegt nach § 17 Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz 1979 einer Pauschalabgabe ("Apparateabgabe").
...
Die Wortfolge Rundfunkempfangsanlagen mit zusätzlich betriebenem Verstärker oder Lautsprecher(n) im Zusammenhang mit den obigen Instrumenten/Geräten wurde vom Verfassungsgerichtshof nun mit Erkenntnis vom 4. März 2009, V 447/09, als gesetzwidrig aufgehoben, weil es schon in einer anderen Bestimmung erfaßt ist.

Ja, man liest richtig, die Begriffe "Orchestrion" oder "Klavierspielapparat" wurden nicht gestrichen; solchen Nonsens dürfen die Linzer Gesetzesmacher offenbar weiterhin mit einer monatlichen Abgabe belegen und zwar zwischen EUR 2,20 und 22 Euro je Vorrichtung!

Aber die Beamten sind ja gnädig, weil :
Auf Leierkasten und Spieldosen von geringem Umfang, die lediglich bestimmte Stücke spielen, finden die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 keine Anwendung. Sie sind abgabenfrei.

Sie wissen nicht, was ein Orchestrion oder ein Phonograph eigentlich ist? Kein Grund sich zu schämen, ich wette darauf, daß es die hochverehrten Bürokraten in Linz auch nicht wissen, daher zwei Wikipedia-Links hier und hier.

Ich verneige mich vor Dr. Lehofer für seine Fähigkeit, präzise und gelassen zu bleiben, während er einen unfassbaren österreichischen Schildbürgerstreich beschreibt. Nochmals der Link zu seinem Blogpost.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen