Donnerstag, 23. Juli 2009

Ehemaliger AMX Mitarbeiter erhält nur geringe Strafe

Ich habe hier ja schon mehrmals über den Fall Goldenberg berichtet, daher nur eine kurze Nachricht, damit dieses unschöne Kapitel der AV-Branche endgültig geschlossen werden kann.

Nachdem schon im Mai nach einem Teilgeständnis die Schuldfrage geklärt wurde, wurde nun das Strafausmaß verkündet und dieses überraschte dann doch alle ein wenig.
Die amerikanische Gesellschaft kennt normalerweise kein Pardon bei Verbrechen gegen Treu und Glauben und ahndet daher z.B. Betrug besonders streng. Der Fall Madoff ist uns allen noch in Erinnerung, wo (wahrscheinlich aufgrund des gigantischen Betrages von zig Mrd USD) eigentlich "nur" ein klassischer Betrug vorlag und Mr. Madoff dafür 160 Jahre Gefängnis ausgefasst hat.

Mr. Goldenberg dürfte einen gütigen Richter gehabt haben, denn 3 Jahre auf Bewährung ohne einen weiteren Tag im Gefängnis verbringen zu müssen, ist für Kenner des amerikanischen Rechtssystems aussergewöhnlich milde. Immerhin hat er zugegeben über lange Zeit Personen abgehört zu haben.

Die Strafakte Goldenberg ist damit abgeschlossen; offen bleibt einzig die Frage, ob Crestron ihn auf dem Zivilrechtsweg auf Schadenersatz für die erlittenen Verluste verklagen wird. Dies halte ich persönlich für eher ungewahrscheinlich.
Was nicht heißen soll, Crestron rufe niemals die Rechtsanwälte. Gerade eben erlebt ein Mitbewerber, dass man nicht so einfach patentrechtlich geschützte Crestron-Designs kopieren darf. Die Reaktion des Beklagten, wie üblich in einem offenen Brief, klingt geradezu jämmerlich. Aber das ist eine andere Geschichte. Wer sie hören will, kann ja gerne per Kommentar seinen Wunsch kundtun.

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